Die Frist zur Einreichung der Dokumente zur Anmeldung/ Ummeldung rückt näher. Am 8. April müssen alle notwendigen Dokumente nach Teil ORA der EU Verordnung 1178/2012 der Kommission bei Ihrer zuständigen Behörde eingereicht werden.
Die gilt nicht nur für FTOs & TRTOs und FSTD-Betreiber, sondern auch für die Registered Facilities (RFs), die Flugschulen die gewerblich oder als Verein vor allem im Motorflug ausbilden. Für Clubs und Vereine die im Segel- oder Ballonflug ausbilden verstreicht diese Frist erst im April 2015, es wird jedoch angeraten sich bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde des Landes zu informieren, welche genauen Fristen einzuhalten sind.
Wenn Sie Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne mit kompletter Dokumentation und Unterstützung zur Seite.
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