Mit dem 8. April diesen Jahres haben sich alle Luftämter der Bundesrepublik geeinigt, dass nach den neuen Bestimmungen der EASA der Prozess zur Ummeldung der Flugschulen in eine ATO, die sogenannte “Approved Training Organisation”, erfolgen kann. Entsprechende Unterlagen werden dann in den Ämtern Ihres Landes vorzufinden sein. Betroffen sind alle “Registered Facilities”, also die PPL-Flugschulen, aber auch Segelflugschulen und solche Schulen, die für die Ballonfahrer ausbilden. Zwar können die Schulen und vor allem die “RFs” ihren Betrieb wie gewohnt sogar noch bis 2015 fortführen, aber sollten sie in Erwägung ziehen einen neuen Ausbildungslehrgang einzuführen oder grundlegende Veränderungen in ihrer Operation vorzunehmen, dann werden sie gezwungen sein, eine ATO, die sogenannte “Approved Training Organisation” nach EU Verordnung 216/2008 anzumelden. Ein Beispiel ist der neue LAPL-Lehrgang der eine kostengünstigere Variante zum PPL(A), und anderer Lizenzen aus dem Bereich Segelflug und Ballonfahrt, darstellen soll und für dessen Lizenz eine Zulassung als ATO notwendig werden wird. Also ohne ATO keinen LAPL-Lehrgang heißt es dann! Auch Betereiber eines Flugsimulators sind betroffen, denn ein FSTD unter EASA zu qualifizieren bedeutet nun auch ein FSTD-Operator unter EASA zu sein.
Aber was benötige ich denn nun für eine Ummeldung auf eine ATO oder für eine Zulassung als FSTD-Operator? Die hierfür notwendigen Voraussetzung finden sich in TEIL-ORA der EU-Verordnung 290/2012. Grundsätzlich müssen Flugschulen ihre gesamte Operation, sowie ihre Dokumentation auf die Anforderungen der EASA umstellen, d.h. die gesamte Unternehmung muss auf die passenden Voraussetzungen geprüft werden. Die Dokumentation ist ein weitaus aufwendigerer Part in dieser Angelegenheit. Für eine erfolgreiche Anmeldung sind neben den gängigen Informationen über die Flugschule vor allem Operations Manuals, die sogenannten OM A-D notwendig. In ihnen finden sich Informationen über die Flugschule und jeden einzelnen Lehrgang. Daneben muss ein Management System mit integriertem Safety Management und einem Compliance Management eingeführt werden. Alleine der Aufwand für die Erstellung dieser Manuals ist gewaltig. Als unsere Unternehmung in die Erstellung von Qualitätshandbüchern eingestiegen ist, benötigten wir für das erste genehmigungsfähige Exemplar etwa 2 Monate. Man kann sich vorstellen, wie hoch der Aufwand für 4 Handbücher ist.
Wenn Sie Hilfe benötigen und unsere Dienste in Anspruch nehmen wollen, dann melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen zeitnah den Prozess in Gang zu setzen und Ihnen durch die ATO-Anmeldung die Möglichkeit zu verschaffen mit neuen Lehrgängen wie dem LAPL neue Kunden zu akquirieren.
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